Kennzeichnungspflicht
für private HomePages?
Ein heiß diskutiertes Thema – im und außerhalb des Internet!
Gemäß TDK sind geschäftsmäßige Internetseiten
zur Kennzeichnung des Inhabers verpflichtet. Solche Seiten müssen
mit einem Impressum ausstattet sein.
Wie ist es aber nun mit Seiten von privaten Personen, die diese nicht
gewerblich betreiben? Hierzu besteht eine unterschiedliche Rechtsauffassung
– aber viele Anwälte empfehlen auf Grund der schwammigen gesetzlichen
Lage in Deutschland auch auf solchen Seiten ein Kennzeichnung des Anbieters
vor zu nehmen, denn bereits die Einbindung eines Banners stellt gemäß
der deutschen Rechtsauffassung eine gewerbliche Absicht dar. Demnach sollte
jeder Betreiber einer Internetseite - also auch einer rein privaten HomePage
ein Impressum enthalten sein.
Demgegenüber stehen jedoch Ratschläge der Kriminalpolizei,
z.B. keine Anschriften (insbesondere nicht von Jungendlichen) im Internet
zu veröffentlichen, da die Vergangenheit immer wieder gezeigt hat,
dass veröffentlichte Anschriften kriminelle Energien bewirken können
- insbeondere vielleicht dann noch, wenn da auf der Seite steht: "wir sind
vom 22.8. bis 01.9. im Urlaub" - mit einer einsehbaren Anschrift läd
dies doch förmlich zum Einbruch ein!
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