Kennzeichnungspflicht für private HomePages? 
 
Ein heiß diskutiertes Thema – im und außerhalb des Internet! 

Gemäß TDK sind geschäftsmäßige Internetseiten zur Kennzeichnung des Inhabers verpflichtet. Solche Seiten müssen mit einem Impressum ausstattet sein. 

Wie ist es aber nun mit Seiten von privaten Personen, die diese nicht gewerblich betreiben? Hierzu besteht eine unterschiedliche Rechtsauffassung – aber viele Anwälte empfehlen auf Grund der schwammigen gesetzlichen Lage in Deutschland auch auf solchen Seiten ein Kennzeichnung des Anbieters vor zu nehmen, denn bereits die Einbindung eines Banners stellt gemäß der deutschen Rechtsauffassung eine gewerbliche Absicht dar. Demnach sollte jeder Betreiber einer Internetseite - also auch einer rein privaten HomePage ein Impressum enthalten sein.

Demgegenüber stehen jedoch Ratschläge der Kriminalpolizei, z.B. keine Anschriften (insbesondere nicht von Jungendlichen) im Internet zu veröffentlichen, da die Vergangenheit immer wieder gezeigt hat, dass veröffentlichte Anschriften kriminelle Energien bewirken können - insbeondere vielleicht dann noch, wenn da auf der Seite steht: "wir sind vom 22.8. bis 01.9. im Urlaub" - mit einer einsehbaren Anschrift läd dies doch förmlich zum Einbruch ein!
 

Daher bietet NetzWache.de für private Seitenbetreiber einen Kennzeichnungs-Service weitestgehend KOSTENLOS an!

Aber auch bei gewerbliche Betreiber von Internetseiten kann unter bestimmten Umständen die Schutzwürdigkeit der persönlichen Daten gegeben sein - als Beispiel sei hier die Betreiberin einer Call-Line genannt, die befürchten muß, dass Stoker o.ä. die Kenntnis der Anschrift mißbrauchen.
Auch für solche Dienstleister bietet NetzWache.de den Kennzeichnungs-Service an!

 
Der Seiteninhaber bindet ein bereit gestelltes Impressum-Banner auf seine Internetseite und  bei Klick auf dieses Banner wird der interessierte Nutzer auf NetzWache.de geleitet, wo ein entsprechender Hinweis erscheint.
Eine Herausgabe der persönlichen Daten erfolgt lediglich auf richterlichen Beschluß bzw. an strafermittelnde Behörden. Etwaig eingehende Post werden an den Seiteninhaber weitergeleitet.
 
Wenn Sie Interesse an unserer Leistung haben, setzen Sie sich bitte via eMail mit uns in Verbindung: 
jugendschutz_0312 A T netzwache de  (bitte entsprechende Zeichen korrekt setzen)